Tipps zum Franchising als Geschäftsmodell

Vor dem Hintergrund, dass annähernd jedes zweite neu gegründete Geschäftsmodell in den ersten fünf Jahren scheitert, wird den Franchisesystemen schon seit längerem eine risikolosere Gründung zugeschrieben. Franchising ist eine auf vertraglich-vereinbarten Regelungen beruhende Vertriebsform („Franchise“), durch die Waren und/oder Dienstleistungen vermarktet werden. Diese fußt auf eine mehr oder weniger enge sowie zeitlich ausgedehnte Zusammenarbeit rechtlich selbständiger und unabhängiger Unternehmen, dem Franchisegeber und seinen Franchisenehmern. So kann ein(e) Gründer/in, welche(r) in ein Franchisesystem einsteigt, gegen entsprechende Gebühren ein schlüsselfertiges Geschäftskonzept erwarten, das ihm oder ihr von „A - Z“ dessen Marktpotentiale und die erfolgreiche Vermarktung zu deren Erschließung aufzeigt.

 

Jedoch gibt es auch beim Franchising einige Aspekte zu beachten, um als „Unternehmer/in“ nicht auch mit diesem Geschäftsmodell zu scheitern.

Denn Franchising hat immer zwei verschiedene Perspektiven, welche zum verhandlungsmäßigen Ausgleich kommen müssen, damit beide Franchisepartner einen „Gewinn“ erzielen: Für den Franchisenehmer ist der Miet-/ Kauf einer Franchise eine Markteintrittsstrategie. Für Franchisegeber ist ein systematisches Franchising durch die Multiplikation eines „funktionierenden“ Geschäftskonzeptes eine Expansionsstrategie, mit der sich ein bekannter Markt durchdringen lässt und/oder neue geografische Märkte erschließen lassen.

 

Bevor ein Franchisevertrag zwischen den Verhandlungsparteien abgeschlossen wird,sollte der Franchiseinteressent allerdings folgende Punkte prüfen:

  • Klärung der Aktualität und des Marktpotentials der Franchise, denn aufgrund der Schicksalsgemeinschaft ergeht es dem Franchisenehmer wirtschaftlich nicht gut, wenn das Geschäftsmodell des Franchisegebers „schwächelt“.
  • Prüfung, ob der Interessent ein Franchisetyp ist, da er häufig große Teile seiner unternehmerischen Souveränität wegen der Vorgaben des Franchisegebers hinsichtlich Leistungen/ Produkten und vielfach auch des Marketing aufzugeben hat.
  • Hospitation bei mindestens zwei verschiedenen bestehenden Franchisenehmern, um praktische Erfahrungen mit dem System und seiner internen Kultur zu sammeln und um das Systemhandbuch auf Zutreffen, Detailliertheit und Hilfestellung überprüfen zu können.
  • Rechtliche Prüfung der Vor- und Hauptverträge zur Franchise ohne Zeitdruck durch einen im Franchiserecht kundigen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens, da Franchiseverträge eine stete Quelle zivilrechtlicher Auseinandersetzungen zwischen Franchisenehmer und –geber sind.
  • Kritischer Umgang mit vom Franchisegeber gestellter Businesspläne und Finanzzahlen, da diese häufig unter sehr positiven Annahmen zum Potential eines Franchisestandortes aufgestellt werden. Hier empfiehlt sich die Hinzuziehung eines unabhängigen Unternehmensberaters, welcher die gestellten Businesspläne überprüft, ggf. überarbeitet und zusammen mit dem Franchiseinteressenten bei Kreditinstituten für die Finanzierung des Vorhabens vertritt.
  • Durch die Vorgaben des Franchisegebers zum Geschäftsaufbau und zum Marketing besteht vom Start weg ein höherer Kapitalbedarf bei einem wegen des oft eingegrenzt vorgegebenen Marktgebietes verlängertem Amortisationszeitraum.
  • Franchising ist eine gesichertere Form der Gründung, da die Quote des Scheiterns nur rund halb so hoch ist, wie bei nicht assistierten Neugründungen: es scheitern als nur rund ein Viertel der Franchisegründungen gegenüber den „unabhängigen“ Geschäftsgründungen. Jedoch bestehen höhere Aufwendungen neben dem „Eintrittsgeld“ auch für die laufenden Gebühren, so dass der Unternehmerlohn schmaler als bei nicht assistierten Neugründungen ausfallen kann.

Angesichts dieser intensiv zu prüfenden Aspekte sollte jeder Franchiseinteressent auf eine unabhängige Expertise und Begleitung seiner Franchisierungs-Überlegungen zurückgreifen. Für Rückfragen zu meinem diesbezüglichen, auch förderfähigen Beratungsangebot können Sie gerne Kontakt mit mir aufnehmen.

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